Betreuung- und Alltagshilfe für Senioren und hilfsbedürftige Menschen

Pflege- Krankenkasse zahlt Ihre Haushaltshilfe!
Ihnen steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € zu. Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich bis zu 5.111 € pro Jahr bei ausreichendem Budget in Anspruch nehmen.

Anspruch prüfen – kostenlos & unverbindlich
Warum wir ?
- Keine Vertragsbindung
- Persönliche Ansprechpartner
- Termine jederzeit im Kundenportal einsehbar
- Abrechnung über Pflegekasse oder Krankenkasse möglich
- Anerkannter Anbieter der Kranken- u. Pflegekassen
- Familienbetrieb – kein Franchise
- Echte Menschen aus der Region – mit Herz, Erfahrung und Verantwortung
PERSÖNLICH. KOMPETENT. VOR ORT.
Wir sind in Ihrer Region
Haushaltshilfe zahlt Ihre Pflegekasse
Rhein-Pfalz und Landkreise
Haushaltshilfe, Alltagshilfe, Pflegeberatung
- Für Menschen mit Pflegegrad
- Bei Schwangerschaft
- Nach einem Unfall
- Nach einem Krankenhausaufenthalt
- Kurzfristige Termine sind möglich
Über 2500 Kunden vertrauen uns!
Würzburg und Landkreise
Haushaltshilfe, Alltagshilfe, Pflegeberatung
- Für Menschen mit Pflegegrad
- Bei Schwangerschaft
- Nach einem Unfall
- Nach einem Krankenhausaufenthalt
- Kurzfristige Termine sind möglich
Über 2500 Kunden vertrauen uns!
Aschaffenburg und Landkreise
Haushaltshilfe, Alltagshilfe, Pflegeberatung
- Für Menschen mit Pflegegrad
- Bei Schwangerschaft
- Nach einem Unfall
- Nach einem Krankenhausaufenthalt
- Kurzfristige Termine sind möglich
Über 2500 Kunden vertrauen uns!
Rhein-Neckar und Landkreise
Haushaltshilfe und Alltagshilfe
- Für Menschen mit Pflegegrad
- Bei Schwangerschaft
- Nach einem Unfall
- Nach einem Krankenhausaufenthalt
- Kurzfristige Termine sind möglich
Über 2500 Kunden vertrauen uns!
Kostenlos & unverbindlich
Unsere Beratung ist für Sie komplett kostenlos.
Persönlich & individuell
Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuelle Situation.
Schnelle Termine
Termine oft schon innerhalb weniger Tage möglich.
Vertrauensvoll & sicher
Ihre Daten werden vertraulich und sicher behandelt.
Entdecken Sie unsere Tätigkeitsbereiche
// Beratungseinsatz

Sie versorgen einen pflegebedürftigen Angehörigen alleine zu Hause? Als anerkannte Beratungsstelle bieten wir den für Sie den verpflichteten Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
// Haushaltshilfe

Unsere Haushaltshilfen unterstützen im Alltag. Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder Krankenkasse ist je nach persönlichem Anspruch möglich.
// Alltagshilfe

Unsere Alltagshelfer begleiten Sie beispielsweise zu Arztterminen, Post oder zum Einkaufen – bei Bedarf auch mit dem Auto. Darüber hinaus erledigen wir gerne Besorgungen für Sie.
// Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Haushaltshilfe während der Schwangerschaft & nach der Geburt. Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft ist im Gesetz verankert.
// Haushaltshilfe bei Entbindung und nach der Geburt

Haushaltshilfe in der Zeit der Entbindung und nach der Geburt. Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe in der Zeit der Entbindung und nach der Geburt ist im Gesetz verankert.
// Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfall


