Die Pflege von Angehörigen ist eine der größten Herausforderungen, der sich viele Menschen im Laufe ihres Lebens stellen müssen. Sei es, weil ein Elternteil, Partner oder ein anderes Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig wird – die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege stellt eine erhebliche Belastung dar. Doch welche Möglichkeiten gibt es, sich freistellen zu lassen, um die notwendige Pflege zu gewährleisten? Dieser Blogbeitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Tipps.

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die es Arbeitnehmern ermöglichen, sich für die Pflege von Angehörigen freistellen zu lassen. Die wichtigsten Regelungen sind im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) festgelegt.

Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Das Pflegezeitgesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, sich bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Wichtige Punkte sind:

  • Kündigungsschutz: Während der Pflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
  • Voraussetzungen: Die Pflegebedürftigkeit muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt werden.
  • Anmeldung: Der Arbeitgeber muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Pflegezeit informiert werden.

Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

Das Familienpflegezeitgesetz ermöglicht eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten, bei der die Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduziert werden kann. Wichtig hierbei:

  • Finanzielle Absicherung: Es gibt ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, das zur Überbrückung des Lohnausfalls genutzt werden kann.
  • Kombination mit Pflegezeit: Die Familienpflegezeit kann mit der Pflegezeit kombiniert werden, sodass eine Freistellung von insgesamt bis zu 24 Monaten möglich ist.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Zusätzlich zu den längeren Freistellungsregelungen gibt es die Möglichkeit einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG. Arbeitnehmer können bis zu zehn Arbeitstage freinehmen, um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder sicherzustellen. Auch hierbei besteht ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, das als Lohnersatzleistung von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gezahlt wird.

Praktische Tipps

  1. Frühzeitige Planung: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Situation und planen Sie gemeinsam die mögliche Freistellung.
  2. Information und Beratung: Nutzen Sie Beratungsangebote, beispielsweise von Pflegekassen oder Pflegestützpunkten, um sich über Ihre Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.
  3. Finanzielle Absicherung: Informieren Sie sich über finanzielle Hilfen wie das Pflegeunterstützungsgeld oder das zinslose Darlehen während der Familienpflegezeit.
  4. Flexible Arbeitsmodelle: Prüfen Sie, ob flexible Arbeitszeitmodelle oder Homeoffice-Lösungen eine Möglichkeit darstellen, die Pflege besser zu organisieren.
  5. Selbstpflege nicht vergessen: Die Pflege eines Angehörigen kann emotional und körperlich sehr belastend sein. Achten Sie darauf, auch Zeit für sich selbst zu nehmen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Die Freistellung zur Pflege von Angehörigen ist durch verschiedene gesetzliche Regelungen gut abgesichert. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die bestmögliche Pflege sicherzustellen und gleichzeitig die eigene berufliche Situation zu berücksichtigen. Mit einer guten Planung und den richtigen Informationen können Sie diese herausfordernde Zeit besser bewältigen.